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Aufhebungsvertrag prüfen lassen

Rechtsanwältin Uta Ordemann:
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Prüfung und/oder Erstellung eines Aufhebungsvertrages

Bei einem Aufhebungsvertrag sind verschiedene Aspekte zu beachten, die unbedingt in dem Vertrag geregelt werden sollten. Falls Sie z. B. beabsichtigen, sich zunächst arbeitslos zu melden nach Beendigung des Aufhebungsvertrages muss der Aufhebungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von ALG 1 haben. Darüber hinaus sollte in einem Aufhebungsvertrag z. B. auch der Anspruch auf ein Zwischen- bzw. Schlusszeugnis und auch gleichzeitig die Note geregelt werden, um etwaige spätere Diskussionen hierzu zu vermeiden. Gern berate ich Sie dazu, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll ist und welche Klauseln dieser Vertrag in Ihrem Fall unbedingt enthalten sollte.

Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht

Zusätzlich berate ich Sie auch gern telefonisch zu dem weiteren Vorgehen und zu allen zu beachtenden rechtlichen Aspekten bei einem Aufhebungsvertrag und beantworte Ihre Fragen.


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RAin Obermann Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.

RAin Obermann Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!

RAin Obermann Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.

RA Syroth Schnelle, kompetente und sehr ausführliche Antwort. Herzlichen Dank!

RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.

RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!