Vertragsrecht Vertragsrücktritt - telefonische Rechtsberatung
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Aus den verschiedensten Gründen kann sich eine Partei nach Vertragsschluss dazu entschließen, doch von dem Vertrag, den man zunächst wollte, zurückzutreten. Gründe hierfür können sowohl aufseiten des Vertragspartners liegen als auch bei der Person selbst, die von dem Vertrag zurücktreten möchte.
Oftmals ist eine Partei nicht damit zufrieden mit der Art und Weise, wie ein Vertrag erfüllt wird. Dies könnten zeitliche Verzögerungen (Verzug), aber auch die Mangelhaftigkeit einer Vertragserfüllung sein. Man spricht dann von dem Recht der Leistungsstörungen (insbesondere bei Kauf- oder Werkverträgen bzw. Werklieferungsverträgen). Je nachdem welche Vertragspartei den Rücktritt oder die Leistungsstörung zu vertreten hat, sieht sich diese sodann unter Umständen weitergehenden Ansprüchen ausgesetzt.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Vertragsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Vertragsrecht zu erhalten.
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RAin Obermann Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.
RAin Obermann Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!
RAin Obermann Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.
RA Syroth Schnelle, kompetente und sehr ausführliche Antwort. Herzlichen Dank!
RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!