Aufhebungsvertrag prüfen lassen
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Vor Unterzeichnung: Aufhebungsvertrag von einem Anwalt prüfen lassen!
Bei einem Aufhebungsvertrag sind verschiedene Aspekte zu beachten, die unbedingt im Vertrag geregelt werden sollten. Falls Sie zum Beispiel beabsichtigen, sich zunächst arbeitslos zu melden, nachdem Sie Ihren Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben, dann muss der Aufhebungsvertrag bestimmte Klauseln enthalten, damit Sie keine Nachteile beim Bezug von ALG I oder ALG II haben.
Darüber hinaus sollte in einem Aufhebungsvertrag auch der Anspruch auf ein Zwischen- bzw. Schlusszeugnis und auch gleichzeitig die Note geregelt werden, um etwaige spätere Diskussionen hierzu zu vermeiden.
Lassen Sie sich jetzt beraten und erfahren Sie, ob in Ihrem Fall der Abschluss eines Aufhebungsvertrages sinnvoll ist und welche Klauseln Ihr Aufhebungsvertrag unbedingt enthalten muss oder ob stattdessen ein Abwicklungsvertrag in Ihrem Fall zu empfehlen ist.
Aufhebungsvertrag Arbeitsrecht
- Beratung zu dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages.
- Prüfen, ob die Möglichkeit einer Kündigungsschutzklage besteht.
- Gegebenenfalls Ihren Aufhebungsvertrag neu verhandeln.
- Gegebenenfalls einen Abwicklungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.
- Gegebenenfalls Ihren Aufhebungsvertrag anfechten.
Zusätzlich können Sie sich auch gern telefonisch zu dem weiteren Vorgehen und zu allen weiteren zu beachtenden rechtlichen Aspekten bei einem Aufhebungsvertrag beraten lassen.
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Gesamtbewertung
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RAin Obermann Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.
RAin Obermann Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!
RAin Obermann Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.
RA Syroth Schnelle, kompetente und sehr ausführliche Antwort. Herzlichen Dank!
RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!