Reisevertrag Rechtsberatung
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Der Reisevertrag ist in rechtlicher Hinsicht meist kein Einzelvertrag, sondern insbesondere bei Buchung einer sogenannten Pauschalreise ein Zusammenschluss mehrerer Einzelverträge. Diese Einzelverträge sind sodann der Beförderungsvertrag, um zum Urlaubsziel zu gelangen und der Hotel- oder Apartmentvertrag in der Regel mit einem Vertrag über Verpflegung mit Zusatzleistungen wie etwa Ausflügen oder besonderen sonstigen Dienstleistungen. Vertragspartner ist zumeist aber nur der Veranstalter selbst, der unter Umständen für Nicht-Oder Schlechtleistung seiner Drittvertragspartner haften muss. Bekanntlich versuchen viele Reiseveranstalter bei Auftritt etwaiger Mängel, diese auf die jeweiligen Kooperationspartner abzuwälzen. Maßgeblich für den Verbraucher ist aber der Vertrag mit dem Veranstalter, der im Einzelfall im Innenverhältnis seine (von ihm ausgewählten) Partnerunternehmen in Regress nehmen muss.
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RAin Obermann Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.
RAin Obermann Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!
RAin Obermann Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.
RA Syroth Schnelle, kompetente und sehr ausführliche Antwort. Herzlichen Dank!
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RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!