RAin Claudia C. Obermann
Hartz IV / Sozialrecht
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Als Rechtsanwältin für Sozialrecht beantworte ich gerne Ihre Fragen. Auch eine Vertretung vor Gericht übernehme ich für Sie, sollte dies notwendig sein. Oftmals lassen sich viele Angelegenheiten außergerichtlich klären. Insofern dies möglich ist, favorisiere ich diese Vorgehensweise. Sie haben mehrere Möglichkeiten, sich im Sozialrecht von mir beraten zu lassen. Treffen Sie jetzt Ihre Auswahl. Ich freue mich, wenn ich Ihnen im Sozialrecht weiterhelfen kann.
Der eigentlich umgangssprachliche Begriff des Hartz IV steht für das sogenannte Arbeitslosengeld II (auch ALG II), dessen Höhe für alle Empfänger gleich ist, und zwar unabhängig davon, ob und wie lange sie bereits gearbeitet haben und wie viel sie dabei zuvor verdient haben. Es erscheint vielen Bürgern insofern ungerecht, als dass es unter Umständen Empfänger, die niemals gearbeitet haben mit denen gleichstellt, die auf ein langes oder zumindest mehrjähriges Berufsleben zurückblicken.
ALG II Empfänger sollen der Berufstätigkeit wieder (oder erstmals) zugeführt werden.
Daher obliegt den Empfängern eine Mitwirkungspflicht, um möglichst eine Wiedereingliederung in das Berufsleben zu ermöglichen.
Bei Personen, bei denen dies alters- oder krankheitsbedingt nicht mehr möglich ist, tritt die Grundsicherung an die Stelle des Arbeitslosengeldes II.
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