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Anwaltshotline für Reiserecht

Gewährleistung bei Reisemängeln: RAin Claudia C. Obermann
0800 3003300 401

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Selbstverständlich wünschen sich weder der Reiseveranstalter noch der Verbraucher, der eine Reise gebucht hat, etwaige Mängel in Bezug auf den Ablauf und die Qualität der jeweiligen Reise. Trotzdem kommt es häufig vor, dass der Reiseverlauf und/oder Aufenthalt sich anders gestaltet als bei Vertragsabschluss angenommen.

In diesem Fall stehen dem Verbraucher Gewährleistungsansprüche zu, die er sehr zeitig nach Beendigung der Reise anmelden muss, damit sie nicht verwirkt werden. Zudem - wenn auch vielleicht lästig - obliegt ihm die sogenannte Beweislast.

Dies bedeutet, dass er die von ihm gerügten Mängel nicht nur substanziiert vortragen muss, sondern in Bezug auf diese auch Beweis anbieten muss. Dabei kann er sich aller zivilprozessual zulässigen Beweismittel bedienen, insbesondere denen des Augenscheinsbeweises (Fotos), Zeugen- und Urkundsbeweis. Die höchstpersönliche (glaubhafte) Bekundung von Mängeln als sogenannter Parteivernehmungsbeweis ist aber ebenfalls zumeist ein geeigneter Beweisantritt.

Rufen Sie mich an und lassen Sie sich rechtssicher im Reiserecht am Telefon beraten. Sie erhalten von mir eine kompetente und freundliche Rechtsberatung. Die Beratungsgespräche über unsere Anwaltshotline für Reiserecht sind erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart Ihnen eine Telefonberatung die Anfahrt zu meiner Kanzlei sowie eventuelle Wartezeiten.

Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Reiserecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Gerichten.

Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 2,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Meine Telefonberatungen im Reiserecht dauern durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in meiner Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Kosten und Zeit der Anfahrt!


Meine Bewertungen

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Telefontermin Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.

Telefontermin Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!

Telefontermin Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.

Telefontermin Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.

Telefontermin Ich schließe mich allen 5 Sternen an!

Telefontermin Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!



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