Anwaltshotline für Strafrecht
Ermittlungsverfahren: RAin Claudia C. ObermannRufen Sie mich jetzt an
Eine Guthabenaufladung ist aktuell nicht möglich, da Wartungsarbeiten durchgeführt werden.Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, dessen Herrin die Staatsanwaltschaft ist - zumal sie auch das Anklagemonopol innehat - sammelt Erkenntnisse, zumeist in Form von Beweismitteln.
Dies können Zeugenaussagen, Dokumente oder auch sonstige Augenscheinsobjekte sein.
Ein Angeklagter kann seine (geständige) Einlassung= Stellungnahme vorzeitig hier mit einbringen, er muss dies aber nicht.
Schweigen zum Tatvorwurf darf sich niemals negativ auf eine Urteilsfindung auswirken, während sich eine konstruktive Äußerung (im Idealfall also ein Geständnis oder Teilgeständnis) positiv, respektive strafmildernd, in der Strafzumessung niederschlagen muss.
Ein Ermittlungsverfahren endet mit einer Einstellung nach § 170 II StPO, § 153 SPO, § 153a StPO oder aber mit Anklageerhebung beziehungsweise Beantragung eines Strafbefehls.
Rufen Sie mich an und lassen Sie sich rechtssicher im Strafrecht am Telefon beraten. Sie erhalten von mir eine kompetente und freundliche Rechtsberatung. Die Beratungsgespräche über unsere Anwaltshotline für Strafrecht sind erheblich kostengünstiger als ein Kanzlei-Termin. Zusätzlich erspart Ihnen eine Telefonberatung die Anfahrt zu meiner Kanzlei sowie eventuelle Wartezeiten.
Hotline: Von der kleinen Rechtsfrage bis zur komplexen Rechtsberatung im Strafrecht – ich berate Sie telefonisch zu Ihrer aktuellen Rechtslage sowie Ihren Möglichkeiten, sich zu wehren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Vertretung: Sollte es in Ihrem Fall nötig sein, dass Sie weitere Schritte einleiten müssen oder können, dann haben Sie die Möglichkeit, mir ein Mandat zu erteilen. Somit können Sie sich von mir vollumfänglich telefonisch beraten lassen und gegebenenfalls vertrete ich Sie außergerichtlich und vor deutschen Strafgerichten.
Kosten: Eine telefonische Rechtsberatung ist kostengünstig, da Sie pro Minute nur 2,99 Euro * und ausschließlich für die tatsächliche Beratungsdauer bezahlen. Meine Telefonberatungen im Strafrecht dauern durchschnittlich 8 Minuten – somit erhalten Sie für durchschnittlich 16 Euro eine kompetente Rechtsberatung, die ebenso rechtssicher und effektiv ist wie eine Beratung in meiner Kanzlei. Zusätzlich ersparen Sie sich die Kosten und Zeit der Anfahrt!
Meine Bewertungen
1647 Bewertungen
Telefontermin Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.
Telefontermin Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!
Telefontermin Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.
Telefontermin Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
Telefontermin Ich schließe mich allen 5 Sternen an!
Telefontermin Frau Rechtsanwältin Obermann hat mir schnell ein gutes und kompetentes Gefühl vermittelt. Sie ging sehr verständlich den Fall mit mir durch und unterstütze bei dem weiteren Vorgehen. Ich kann die telefonische Beratung bei ihr wirklich nur empfehlen!
* inkl. 19 % MwSt. aus dem deutschen Festnetz - ggf. abweichende Preise aus Mobilfunknetzen.