Vertragsrecht Verträge allgemein - telefonische Rechtsberatung
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Der Vertrag besteht von seiner Rechtsnatur her aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen, die auf dasselbe Ziel, nämlich den verbindlichen Vertragsschluss gerichtet sein müssen und entsprechende Rechtsfolgen auslösen.
Ein Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen insgesamt widerrufen werden.
Davon unbedingt zu unterscheiden ist die Anfechtung eines Vertrages, da die Anfechtung niemals den Vertrag in seiner Gesamtheit betrifft, sondern immer nur die eigene Willenserklärung, die ein Bestandteil des Vertrages ist. Durch den Wegfall einer den Vertrag tragenden Willenserklärung bricht quasi das gesamte Vertragswerk zusammen. Am besten stellt man sich einen Vertrag als Konstrukt auf zwei gemeinsam tragenden Säulen vor. Fällt eine Säule weg, bricht das gesamte (Bau-) bzw. Vertragswerk zusammen.
Wichtig ist auch, das sogenannte Abstraktionsprinzip zu berücksichtigen, wonach es sich selbst bei einem vermeintlich einfachen Kaufvertrag juristisch gesehen immer um mehrere Verträge handelt.
Bei einem ordnungsgemäß abgewickelten Vertrag braucht allerdings niemand, um diese Problematik näher zu kümmern.
Tipp: Machen Sie sich Notizen und halten Sie alle relevanten Unterlagen für Ihr Beratungsgespräch im Vertragsrecht bereit. Während der Buchung Ihrer telefonischen Rechtsberatung haben Sie Gelegenheit, Ihren Fall schriftlich zu schildern und ggf. Unterlagen, wie zum Beispiel einen Vertrag oder weitere Dokumente, die für Ihren Fall wichtig sind, per Upload zu übertragen.
Zu empfehlen ist eine Beratungsdauer von 30 Minuten. Dies ist in der Regel eine ausreichende Gesprächszeit, um die gewünschte Rechtsauskunft im Vertragsrecht zu erhalten.
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RAin Obermann Frau Obermann als Rechtsanwältin war das Beste, was mir passieren konnte. Menschlich wie fachlich fühle ich mich bestens bei ihr aufgehoben. Ihre Rechtsberatung ist immer top.
RAin Obermann Die optimale Beratung von Frau Obermann brachte mir mehrfach Erfolg. Herzlichen Dank! Absolut empfehlenswert mit 5 Sternen!
RAin Obermann Vielen Dank für die Einschätzung von Frau Obermann. Diese hat mir erstmal weitergeholfen.
RA Syroth Schnelle, kompetente und sehr ausführliche Antwort. Herzlichen Dank!
RAin Obermann Top-Anwältin. Frau Obermann hat mich wieder bestens beraten in einer umfangreichen Situation, wo jetzt, nach über 1 Jahr, nochmals Bedarf ihrer Rechtsberatung erforderlich war. Wieder hervorragend und besonders hervorhebend: Kleinste Details und Abläufe von damals waren lückenlos präsent bei ihr, was die jetzige Beratung unterstützend mitgetragen hat. Mehr als 5 Sterne von mir. Danke.
RAin Obermann Ich schließe mich allen 5 Sternen an!